Octium Life Portfolio Germany

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Die europäische Verordnung 2019/2088 über die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen bei Finanzdienstleistungen sieht die Klassifizierung von Versicherungsanlageprodukten und die Bereitstellung von spezifischen Informationen vor.Die Klassifizierung der angebotenen Produkte erfolgt nach folgender Unterscheidung:

  • Art. 8) “Finanzprodukt, das ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination solcher Merkmale fördert, sofern die Zielunternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.”
  • Art. 9) “Wenn das Finanzprodukt nachhaltige Anlageziele verfolgt und ein Index als Referenzindex bestimmt wurde.”

Dieses Produkt verfolgt Anlageziele, die keine Nachhaltigkeitsfaktoren (verstanden als ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination dieser Merkmale) beinhalten.

Art. 8

Dieses Produkt hat keine Anlagestrategien, die unter Art. 8 zu klassifizieren sind.

Art. 9

Dieses Produkt hat keine Anlagestrategien, die unter Art. 9 zu klassifizieren sind.